Allgemeine Mietbedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen regeln die Anmietung eines oder mehrerer Photobooth/Videobooth und werden zwischen dem im Mietvertrag definierten Mieter (im Folgenden „der Mieter“) und der Snap&Shot Photobooth, Rue Pierre de Savoie 9, CH-1680 Romont (im Folgenden „der Vermieter“) abgeschlossen. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptiert der Mieter diese allgemeinen Mietbedingungen vorbehaltlos.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Mietgegenstand
- 2. Mietdauer
- 3. Reservierung
- 4. Preise und Zahlung
- 5. Stornierung und Änderungen
- 6. Lieferung und Installation
- 7. Nutzung der Ausrüstung
- 8. Technischer Support
- 9. Demontage und Rückgabe der Ausrüstung
- 10. Haftung für Verletzungen oder Schäden an Dritten
- 11. Vertraulichkeit und Datenschutz
- 12. Höhere Gewalt
- 13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Mietgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter ein oder mehrere Photobooth/Videobooth für die im Rahmen einer bestimmten Veranstaltung (Hochzeit, Geburtstag, Firmenfeier usw.) vereinbarte Dauer zur Verfügung. Die vermietete Ausrüstung umfasst gemäß den Bestimmungen des Vertrags die Photobooth/Videobooth, Kameras, Tablets, Mobiltelefone, Drucker und Medien, Hintergrundstoffe, WLAN-Boxen, Nebel- und Seifenblasenmaschinen sowie zugehöriges Zubehör, soweit im Vertrag nicht anders angegeben (im Folgenden „die Ausrüstung“).
2. Mietdauer
Die Mietdauer ist im Vertrag festgelegt. Jede Verlängerung muss zwischen beiden Parteien vereinbart werden und führt zu einem Aufpreis. Bei verspäteter Rückgabe (nicht fristgerecht) wird eine Strafe von CHF 100 pro angefangenem Verspätungstag berechnet.
3. Reservierung
Zur Reservierung eines oder mehrerer Photobooth/Videobooth muss der Mieter den vollen Mietbetrag innerhalb von 5 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags zahlen. Die Reservierung gilt erst nach Zahlungseingang als bestätigt. Diese Klausel gilt standardmäßig, sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
4. Preise und Zahlung
Der Mietpreis ist im Vertrag angegeben. Zahlungen werden per Banküberweisung, Twint oder anderen vom Vermieter genehmigten Zahlungsmethoden akzeptiert. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
5. Stornierung und Änderungen
5.1 Stornierung durch den Mieter
Entschädigungsgebühren werden gemäß folgendem Zeitplan berechnet:
- Nach der Reservierung: 25 %
- Weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung: 50 %
- Weniger als 2 Wochen: 75 %
- Weniger als 1 Woche: 100 %
Der Vermieter erstattet den einbehaltenen Betrag innerhalb von 10 Arbeitstagen abzüglich der Kosten. Ist der erhaltene Betrag nicht ausreichend, verpflichtet sich der Mieter, die Differenz innerhalb von 10 Arbeitstagen zu begleichen.
5.2 Stornierung durch den Vermieter
Der Vermieter kann eine Reservierung nur im Falle höherer Gewalt (siehe Punkt 12) stornieren.
5.3 Änderungen der Reservierung
Jede Änderung (Datum, Ort, Optionen) bedarf der Zustimmung des Vermieters und kann zusätzliche Gebühren verursachen.
6. Lieferung und Installation
6.1 Durch den Mieter
- Abholung: an der im Vertrag angegebenen Adresse des Vermieters zur vereinbarten Zeit.
- Kaution: Eine Kaution von CHF 300 ist bei Abholung der Ausrüstung zu hinterlegen.
- Anweisungen: Bei der Abholung stellt der Vermieter dem Mieter detaillierte Anweisungen zur Installation und Nutzung der Ausrüstung zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, diese Anweisungen sorgfältig zu befolgen, um die ordnungsgemäße Funktion der Ausrüstung zu gewährleisten.
- Installation: Die Ausrüstung wird vom Mieter oder einem von ihm beauftragten Techniker installiert. Der Mieter verpflichtet sich, einen geeigneten Platz für die Installation der Ausrüstung bereitzustellen, der leicht zugänglich und sicher ist und über eine Steckdose (230 V/50 Hz) verfügt.
6.2 Durch den Vermieter
- Lieferung/Installation: pünktlich am Ort und zur Zeit der Veranstaltung.
- Platz: Der Mieter stellt einen geeigneten, sicheren, trockenen und zugänglichen Standort mit 230 V/50 Hz Steckdose bereit.
- Anweisungen: werden vor Ort vom Vermieter an den Mieter oder einen beauftragten Techniker übermittelt.
7. Nutzung der Ausrüstung
- Temperatur: Es wird empfohlen, die Ausrüstung bei Temperaturen zwischen 10 °C und 40 °C zu verwenden. Eine Nutzung außerhalb dieses Bereichs kann zu Schäden führen.
- Außenbereich: Die Ausrüstung darf nicht Regen, hoher Luftfeuchtigkeit oder extremen Wetterbedingungen ausgesetzt werden. Sie muss auch vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden, um Überhitzung oder Schäden an den elektronischen Komponenten zu vermeiden.
- Verantwortung: Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste oder Diebstähle der Ausrüstung sowie für die bestimmungsgemäße Nutzung gemäß den bereitgestellten Anweisungen. Er ist zudem verpflichtet, die Ausrüstung zu schützen, z. B. bei Bedarf an einen überdachten Ort zu bringen. Schäden oder Verluste während der Veranstaltung werden dem Mieter zum tatsächlichen Preis in Rechnung gestellt.
8. Technischer Support
Telefonischer Support ist während der gesamten Veranstaltungsdauer verfügbar. Bei Problemen, die nicht durch den Mieter verursacht wurden, übernimmt der Vermieter die Intervention. Andernfalls (Bedienungsfehler, falsche Installation) können Anfahrts- und Servicegebühren anfallen.
9. Demontage und Rückgabe der Ausrüstung
9.1 Durch den Mieter
- Demontage: sofort nach der Veranstaltung.
- Rückgabe: am nächsten Werktag vor 12 Uhr an der Depot-Adresse.
- Zustand: in gutem, sauberem und vollständigem Zustand.
- Kaution: wird nach Überprüfung zurückerstattet. Etwaige Ersatz- oder Reparaturkosten werden einbehalten.
9.2 Durch den Vermieter
- Demontage und Rückgabe: zur vereinbarten Zeit. Die Ausrüstung muss zugänglich sein.
Hinweis: Eine Rückerstattung für nicht verwendbare Verbrauchsmaterialien (Papier, Tinte) ist ausgeschlossen.
10. Haftung für Verletzungen oder Schäden an Dritten
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die bei der Nutzung der Ausrüstung entstehen. Der Mieter ist für die Sicherheit der Installation und der Teilnehmer verantwortlich und hat die bereitgestellten Anweisungen einzuhalten.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Mieter erlaubt, soweit kein schriftlicher Widerspruch erfolgt, die Nutzung der durch den Photobooth/Videobooth erzeugten Bilder zu Werbezwecken unter Einhaltung des schweizerischen Rechts zum Bild- und Persönlichkeitsschutz. Dieser Widerspruch kann durch eine einfache schriftliche Erwähnung bei der Unterzeichnung des Mietvertrags erfolgen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, seine Gäste über die Aufnahmen zu informieren und deren Einwilligung gemäß dem schweizerischen Datenschutzrecht einzuholen. Der Vermieter haftet nicht für unbefugte Bildnutzung ohne Zustimmung der abgebildeten Personen.
12. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (Streik, Unfall, extreme Wetterbedingungen usw.) kann der Vermieter nicht für eine Stornierung oder Verspätung verantwortlich gemacht werden.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist CH-1680 Romont. Der Vertrag unterliegt schweizerischem Recht (Obligationenrecht). Alle Streitigkeiten werden den zuständigen Gerichten unterbreitet.